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Die Volksschule im Überblick

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Die obligatorische Schulzeit beträgt seit dem Beitritt des Kantons Zürich zum HarmoS Konkordat 11 Jahre. Sie setzt sich zusammen aus der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I.

Der Besuch ist für Kinder, unabhängig vom fremdenpolizeilichen Status, obligatorisch und unentgeltlich. Die Gemeinden stellen sicher, dass jedes Kind die öffentliche Schule seines Wohnortes besuchen kann oder aber diejenige, welche dem Wohnort am nächsten liegt. Ansprechpartner betreffend Einschulung in die Volksschule ist in der Schweiz die Schulgemeinde beziehungsweise in der Stadt Zürich die zuständige Kreisschulpflege.

Welche der sieben Kreisschulpflegen für Sie zuständig ist, hängt von ihrer Wohnadresse ab.


Zahlen zur Volksschule

  • 27 000 Schüler/innen und Kindergartenkinder
  • 3 500 Lehrpersonen: Kindergärtner/innen, Fach-, Schwimm- / Turnlehrpersonen
  • 400 Hortner/innen
  • 120 Hauswarte/Hauswartinnen
  • 98 Schuleinheiten


Volksschulgesetz

Die Kantonalen Grundlagen (Vorgaben) für den Volksschulbereich erlässt das Volksschulamt des Kantons Zürich.


Gymnasium

Für das Gymnasium (frühestens ab der 7. Klasse möglich) ist die Bildungsdirektion des Kantons Zürich zuständig.


Privatschule

Eine Liste mit den Privatschulen in Zürich bzw. in der ganzen Schweiz finden Sie auf der Website des Volksschulamtes des Kantons Zürich bzw. unter http://www.privatschulverzeichnis.com.


Wie weiter nach der Volksschule?

Möchten Sie wissen, was Sie nach der Volksschule für Möglichkeiten haben, dann wenden Sie sich an die Studien- und Berufsberatung.


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