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Fragen und Antworten zum Kindergarten
Welche Bestimmungen gelten für den Kindergarten?
Als Teil der Volksschule untersteht die Kindergartenstufe - soweit nicht speziell anders geregelt - den allgemeinen Bestimmungen des Volksschulgesetztes und den entsprechenden Verordnungen.
Ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch?
Ja, der Besuch des Kindergartens ist obligatorsich.
Wann tritt ein Kind in den Kindergarten ein?
Kinder, die vor dem 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, müssen auf Beginn des nächsten Schuljahres (jeweils nach den Sommerferien) in den Kindergarten eintreten.
Aufgrund des HarmoS-Konkordat wird der Stichtag in den nächsten Jahren laufend angepasst. Die entsprechenden Daten finden Sie unter Eintritt in den Kindergarten.
Wann kann ein Kind vorzeitig in den Kindergarten eintreten?
Einen vorzeitigen Eintritt (Kinder, die vom 1. Mai bis 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben) kann auf schriftliche Anmeldung der Eltern bei der zuständigen Kreisschulpflege erfolgen.
Wenn sich zeigt, dass der Eintritt verfrüht war, wird wie folgt vorgegangen:
- Gespräch der Kindergartenlehrperson mit den Eltern.
- Wenn sich die beiden Parteien nicht einigen können, werden die Schulleitung und eventuell der Schulärztliche Dienst beigezogen.
- Wird am Runden Tisch keine Einigung erzielt, erfolgt ein Antrag an die Schulpflege.
Wie gross ist eine Kindergartenklasse?
In der Regel beträgt die Klassengrösse auf der Kindergartenstufe maximal 21 Schülerinnen und Schüler
Die Klassen auf der Kindergartenstufe werden altersdurchmischt gebildet. Weist eine Klasse mehr als 14 Schülerinnen und Schüler auf, findet der Nachmittagsunterricht in Halbklassen statt.
Gibt es einen Lehrplan?
Ja, der Lehrplan für den Kindergarten wurde auf das Schuljahr 2008/09 in Kraft gesetzt.
Den kantonalen Lehrplan für die Kindergartenstufe finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes des Kantons Zürich.
Zum Volksschulamt des Kantons Zürich
Gibt es eine Promotion?
Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übergang in die Primarstufe erfolgt in der Regel stillschweigend nach zwei Jahren.
Jokertage
Die Volksschulverordnung (§ 30) erlaubt, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben können. Die Sorgeberechtigten teilen den Bezug von Jokertagen spätestens 14 Tage vor der geplanten Absenz der zuständigen Klassenlehrperson mit.
Gibt es Regelungen bez. Vollzeiteinheiten?
Für die Kindergartenstufe gelten ohne Einschränkungen die Vollzeiteinheiten(VZE)-Regelungen der übrigen Volksschule.
Braucht es eine Bewilligung für private Kindergärten?
Ja, private Kindergärten sind, wie alle Privatschulen, bewilligungspflichtig.
Sind Sprachheilkindergärten dem Kanton unterstellt?
Nein, die Sprachheilkindergärten sind als kommunale Sonderschulen nicht Gegenstand der Kantonalisierung des Kindergartens.
In welcher Sprache wird der Unterricht erteilt?
Der Unterricht im Kindergarten findet teilweise in Standardsprache statt. Für Kinder ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Deutschkenntnissen werden Kurse in der Standardsprache angeboten.
Wie gross ist das Pensum für eine Lehrperson am Kindergarten?
Das Vollpensum einer Lehrperson auf der Kindergartenstufe besteht aus 23 Stunden pro Woche. Die minimale Unterrichtsverpflichtung beträgt für eine Lehrperson acht Stunden.

