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Eintritt in den Kindergarten
www.stadt-zuerich.ch/kiga-eintritt
Wer besucht den Kindergarten?
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Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten jeweils auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Ab 2014 verschiebt sich dieser Stichtag um jeweils einen halben Monat bis 2019 der Stichtag - gemäss HarmoS- am 31. Juli ist.
In der Stadt Zürich erhalten alle Eltern der Kinder mit Geburtsdatum vor dem Stichtag ein Anmeldeformular.
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und unentgeltlich.
Eintritt in den Kindergarten (definitiv) gemäss Mitteilung der Bildungsdirektion vom 8. September 2010
| Geburtsdatum | Eintritt in den Kindergarten | Bemerkungen |
|---|---|---|
|
bis 30.04.2007 |
Ihr Kind ist bereits schulpflichtig. | Der Kindergarten ist Bestandteil der Volksschule. |
| 01.05.2007 bis 30.04.2008 | 20. August 2012 | |
| 01.05.2008 bis 30.04.2009 | August 2013 | |
| 01.05.2009 bis 15.05.2010 | August 2014 |
HarmoS
Das HarmoS-Konkordat wurde auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt. Die beigetretenen Kantone haben für die Umsetzung sechs Jahre Zeit.
Der Kanton Zürich muss den Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten anpassen, vom 30. April auf den 31. Juli. Der Regierungsrat beabsichtigt, dies in mehreren Schritten zu tun (von 2014 bis 2019) jeweils um einen halben Monat. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Dies gäbe Probleme bei der Schulorganisation und würde elf Jahre später die betroffenen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche benachteiligen.
Am 25. August 2010 hat der Regierungsrat die Massnahmen zu 'San 10' festgesetzt. Der Beginn der Umsetzung des Schuleintrittalters gemäss Harmos wird neu auf das Jahr 2014 verschoben.
Eintritt in einen privaten Kindergarten
Private Kindergärten sind ab Schuljahr 2008/09 wie alle Privatschulen bewilligungspflichtig. Das Anmeldeformular des Schul- und Sportdepartements muss auch beim Eintritt in einen privaten (bewilligten) Kindergarten ausgefüllt werden.
Vorzeitiger Eintritt
Für einen vorzeitigen Eintritt (Kinder, die vom 1. Mai bis 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben) wird kein Formular ausgestellt. Für diese Kinder erfolgt der Eintritt nur auf schriftliche Anmeldung der Eltern bei der zuständigen Kreisschulpflege.
Weitere Informationen
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