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Familienergänzende Kinderbetreuung
Auskunft zur Betreuung: 044 413 85 85
Achtung! Unsere Leitungen sind zeitweise überlastet. Wir sind sehr bemüht, Ihren Anruf schnellst möglich entgegenzunehmen. Für Ihre Geduld danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Die Telefonlinien sind von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 17.00 Uhr offen.
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich
- Das Sozialdepartement und das Schul- und Sportdepartement führen gemeinsam das Kompetenzzentrum für die Betreuung.
- Die Eltern stellen einen Subventionsantrag und erhalten einen individuellen Beitragsfaktor, der jeweils 1 Jahr gültig ist für alle Betreuungsangebote. Vor Ablauf des Jahres werden die Eltern vom Schul- und Sportdepartement für eine Verlängerung der Beitragsfaktorperiode angeschrieben.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur Verordnung finden Sie hier:
Elterninformation
Informationsschreiben an die Eltern zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in diversen Sprachen anlässlich der Einführung im Jahre 2009.
Elterninformation
Broschüre zur Berechnung des Elternbeitrags
Broschüre zur Berechnung des Elternbeitrags zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in diversen Sprachen
Broschüre
Tarifübersicht für alle Angebote
Bestellung Subventionsantrag
Möchten Sie einen einkommensabhängigen Elternbeitrag bezahlen? Wenn Sie bereits einen bestätigten Beitragsfaktor erhalten haben, müssen Sie keinen Subventionsantrag bestellen.
Bestellung für alleinerziehende und verheiratete Personen:
Online-Bestellformular Subventionsantrag oder PDF-Formular.
Bestellung bei Lebenspartnerschaft (nur wenn leibliche Eltern oder seit mehr als 3 Jahren im gleichen Haushalt lebend):
Bestellung bei quellensteuerpflichtigen Personen oder wenn keine Steuerrechnung vorhanden (bitte aktuelle Einkommens-/Vermögensnachweise mitschicken):

