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Fragen und Antworten

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Wie werden die Leistungen beim SZD abgerechnet?

Die schulzahnärztlichen Leistungen werden nach dem Zahnarzttarif der schweizerischen Zahnärztegesellschaft abgerechnet.


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Welchen Behandlungskostenanteil übernimmt die Stadt?

Der Stadtrat legt fest, in welchem Umfang sich die Stadt an den Behandlungskosten beteiligt. Auf die nach dem Sozialversicherungstarif berechneten Kosten der zahnärztlichen Behandlungen werden Eltern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Ermässigungen gewährt, die nach dem steuerbaren Gesamteinkommen abgestuft sind. Vor jeder zahnärztlichen Behandlung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, aus dem auch der Stadtbeitrag ersichtlich ist.


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Werden Behandlungen ausserhalb der Schulzahnklinik subventioniert?

An zahnärztlichen Leistungen, welche ausserhalb der städtischen Schulzahnkliniken erbracht werden, entrichtet die Stadt Zürich keine Beiträge. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Notfalldiensten. Ausgenommen sind Patienten, welche schriftlich von der Schulzahnklinik an einen externen Spezialisten überwiesen werden. Hier wird der übliche Stadtbeitrag ausgerichtet.


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Welche Kinder werden in der Schulzahnklinik behandelt?

Alle in der Stadt Zürich wohnhaften Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr können sich in der Schulzahnklinik untersuchen und behandeln lassen. Untersuchungen im Klassenverband erfolgen ab dem Kindergarteneintritt bis zur Entlassung aus der Volksschule. Vorher und nachher erfolgen die Untersuchungen individuell.


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Werden die Kinder an einer städtischen Schulzahnklinik umfassend zahnmedizinisch versorgt?

Der Auftrag des Schulzahnärztlichen Dienstes ist die Verhütung und Behandlung der Zahn- und Mundkrankheiten, einschliesslich der Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers. Kinder, deren Behandlung spezialisierte Einrichtungen oder den Beizug eines externen Spezialisten bzw. einer externen Spezialistin erfordert, werden im Einverständnis mit den Eltern an eine geeignete Privatpraxis oder an das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde überwiesen.


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